Ziel der Vertretungsregelungen ist, dass kein Unterricht ausfällt. Die Unterrichtszeiten sind verlässlich.

Sollte aus besonderen Gründen in Ausnahmefällen schulorganisatorisch keine Vertretungsregelung möglich sein, werden die Eltern rechtzeitig schriftlich benachrichtigt.

Die Vertretungsregelung erstellt die Schulleitung, ein Vertretungsplan wird im Lehrerzimmer ausgehängt.

 

Zur Unterrichtsversorgung herangezogen werden nach Möglichkeit Kolleginnen aus zusätzlich laufenden Unterrichtsangeboten, da dem Klassenunterricht Priorität zukommt. Sollten freie Stundenkapazitäten (z.B. Freistunden, Dienstzeitverschiebungen, Schulleiterin) verfügbar sein, werden diese vorrangig berücksichtigt.

 

Bei räumlich nebeneinander liegenden Klassen wird bei Bereitschaft der jeweiligen Kollegin in Ausnahmefällen auch ein Doppelmandat praktiziert.

Unterrichtlich sichergestellt werden in jedem Fall Übungen und angemessene Hausaufgaben in den Bereichen Deutsch und Mathematik.

Im Klassenbuch jeder Klasse ist auf den ersten Seiten vermerkt, welche Kinder im Fall der Aufteilung gemeinsam in welche Klassen gehen.

Die Kinder der ersten und zweiten Klassen werden, wenn es schulorganisatorisch möglich ist, nicht aufgeteilt, den Unterricht übernehmen die Lehrkräfte aus dem 3. und 4. Jahrgang.

In der Lernzeit wird bei Erkrankung der zuständigen Lehrkraft seitens der Schule eine Vertretung eigesetzt. Es erfolgen konkrete Absprachen mit der OGS.